Jochen Große , Baulaser & Nivelliertechnik
Bitte haben sie dafür Verständnis,
das wir Mietgeräte nicht ewig reservieren können.
Darum haben wir dafür eine 1 Tagesfrist
und erheben bei Nichtabholung eine Reservierungspauschale.
Auszug aus unsererer AGB
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§ 14.4.1. vorbestellte Mietgegenstände:
Bei vorbestellten und reservierten Mietgegenständen die nicht abgeholt wurden, entfällt am
nachfolgenden Werktage die Reservierung auf den Mieter. Eine Weitervermietung bleibt
dann der Firma Große vorbehalten und Schadensansprüche seitens vom Mieter sind ausgeschlossen.
§ 14.4.2. nicht abgeholte Mietgeräte:
Für nicht abgeholte, reservierte Mietgeräte berechnet die Fa. Große eine Handling-/Reservierungspauschale in Höhe eines Miettages (lt. Mietpreisliste)
mindestens jedoch 25,00€
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